„Unterstützte Beschäftigung“
Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ beinhaltet eine individuelle betriebliche Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Durch gezielte fachliche Begleitung und Unterstützung werden praktische und soziale Fähigkeiten entwickelt, erprobt und gefestigt.
Arbeitsrelevante Kompetenzen werden dadurch erweitert, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die auf Grund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen.
Die Unterstützte Beschäftigung ist eine Maßnahme nach § 38a SGB IX und wird finanziert durch den zuständigen Rehaträger. Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel bis zu 24 Monate.
Ob Sie die Voraussetzungen für diese Maßnahme erfüllen und welche Wege Sie zur Beantragung beschreiten müssen, prüfen wir für Sie.